EU mit neuer Bargeldobergrenze von 10000 Euro
Das EU-Finanzsystem für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weniger attraktiv machen und dazu beitragen, kriminelle Gewinne zu schmälern.
Kernpunkte:
- Bargeldgrenze: EU-weit Einführung einer Bargeldgrenze von 10.000 Euro.
- Neue EU-Behörde: Die EU-Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) mit Sitz in Frankfurt überwacht und koordiniert die Anwendung der Regeln.
- Verschärfte Kontrollen: Risikoreiche Unternehmen werden strengeren Kontrollen unterworfen.
- Bekämpfung von Anonymisierung: Maßnahmen zur Bekämpfung der Anonymisierung der wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen und Trusts werden verschärft.
- Erweiterter Anwendungsbereich: Die neuen Regeln gelten auch für neue Branchen wie Kryptowährungsdienstleister, Luxusgüterhändler und professionelle Fußballvereine und -agenten.
Inkrafttreten:
- Die Verordnungen treten nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
- Die Verordnung tritt drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten in Kraft.
- Die Richtlinie gibt den Mitgliedsstaaten zwei bzw. drei Jahre Zeit, die Bestimmungen in ihr nationales Recht umzusetzen.
- Das AMLA-Büro wird Mitte 2025 seinen Betrieb aufnehmen.
Erwartete Auswirkungen:
- Stärkung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU.
- Anlage in Gold wahrscheinlich erschwert?
- Höherer Transparenzgrad im Finanzsystem.
- Erhöhter Aufwand für Unternehmen, die die neuen Regeln einhalten müssen.
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