EU mit neuer Bargeldobergrenze von 10000 Euro


Das EU-Finanzsystem für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weniger attraktiv machen und dazu beitragen, kriminelle Gewinne zu schmälern.

Kernpunkte:

  • Bargeldgrenze: EU-weit Einführung einer Bargeldgrenze von 10.000 Euro.
  • Neue EU-Behörde: Die EU-Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) mit Sitz in Frankfurt überwacht und koordiniert die Anwendung der Regeln.
  • Verschärfte Kontrollen: Risikoreiche Unternehmen werden strengeren Kontrollen unterworfen.
  • Bekämpfung von Anonymisierung: Maßnahmen zur Bekämpfung der Anonymisierung der wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen und Trusts werden verschärft.
  • Erweiterter Anwendungsbereich: Die neuen Regeln gelten auch für neue Branchen wie Kryptowährungsdienstleister, Luxusgüterhändler und professionelle Fußballvereine und -agenten.

Inkrafttreten:

  • Die Verordnungen treten nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
  • Die Verordnung tritt drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten in Kraft.
  • Die Richtlinie gibt den Mitgliedsstaaten zwei bzw. drei Jahre Zeit, die Bestimmungen in ihr nationales Recht umzusetzen.
  • Das AMLA-Büro wird Mitte 2025 seinen Betrieb aufnehmen.

Erwartete Auswirkungen:

  • Stärkung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU.
  • Anlage in Gold wahrscheinlich erschwert?
  • Höherer Transparenzgrad im Finanzsystem.
  • Erhöhter Aufwand für Unternehmen, die die neuen Regeln einhalten müssen.

 

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