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Es werden Posts vom Juni, 2009 angezeigt.

Gesundheitsreform verfassungsgemäß – Bundesregierung sieht sich bestätigt

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Heute hat das Bundesverfassungsgericht über mehrere Verfassungsbeschwerden von Unternehmen der privaten Krankenversicherung entschieden, die gegen die Gesundheitsreform gerichtet waren. Die Verfassungsbeschwerden wurden in den zentralen Punkten für nicht zulässig erachtet bzw. als unbegründet abgewiesen. Die Bundesregierung begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: "Die Bundesregierung hat immer betont, dass die mit der Gesundheitsreform eingeführten Regelungen verfassungsgemäß sind. Das Bundesverfassungsgericht hat dies heute bestätigt. Für mich ist vor allem die abschließende Klärung von Bedeutung, dass auch die private Krankenversicherung soziale Verantwortung übernehmen muss, damit jeder und jede in Deutschland über einen Krankenversicherungsschutz verfügen kann, und auch Ältere vor Überforderung durch überhöhte Prämien geschützt werden können. Über die Versicherungspflicht und den Basistarif wird dies auch für den Bereich der

Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen verhindern

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Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen sollen künftig verhindert werden. Die Grünen Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung, zu prüfen, inwieweit die bisherigen Berichtspflichten von Unternehmen um die Einhaltung von Menschenrechtsstandards ergänzt werden können. Die Grünen drängen auch darauf, in der Außenwirtschaftsförderung stärker als bisher Menschenrechtskriterien zu verankern. Diese seien auch bei der Vergabe von Exportkrediten, ungebundenen Finanzkrediten sowie Investitionsgarantien stärker als Prüfkriterien für eine Antragsbewilligung zu berücksichtigen. Zudem sei zu prüfen, inwieweit Menschenrechtsrisikoanalysen als Voraussetzung für die Vergabe möglich sein könnten. In bilaterale Investitionsverträge sollen Menschenrechtsklauseln ebenfalls aufgenommen werden, fordern die Grünen. Tipp: Bei Suchtrend findet man auch einiges über das Thema. Der Staat habe die Verpflichtung, die Menschenrechte seiner Bürger "zu schützen, zu respektieren, und zu gewährleisten&qu