Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber Die Oppositionsfraktionen wollen Rechtssicherheit für die Betreiber von privaten und gewerblichen WLAN-Netzen schaffen. Ein dazu gemeinsam von der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegter Gesetzentwurf ( 18/3047 ) sieht eine Änderung des Telemediengesetzes vor. Vorgesehen ist, dass auch Betreiber von öffentlichen WLANs als „Diensteanbieter“ im Sinne Paragraf 8 des Telemediengesetzes anzusehen sind, so dass die dort geregelten Haftungsfreistellungen auch für sie gelten. Weiterhin sollen sich die Haftungsregelungen auch auf die sogenannte Störerhaftung erstrecken, in dem ausdrücklich eine Haftungsfreistellung „auch für Unterlassungsansprüche“ vorgesehen wird.