Winterpflichten in den europäischen Nachbarländern beachten
Welche Fahrzeugausstattung im Winter verlangt wird, ist in der deutschen Straßenverkehrsordnung recht vage umschrieben - so vage, dass das Oberlandesgericht Oldenburg den entsprechenden Passus "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung" für zu unbestimmt und daher nicht für verfassungskonform hält (OLG Oldenburg, Az. 2 SsRs 220/09). Die Gesetze in den europäischen Nachbarländern sind in der Regel konkreter - das muss man bei einer Winterreise ins Ausland berücksichtigen. Bei der Reise ins europäische Ausland sind die dortigen Winterpflichten zu beachten. Foto: djd/Continental